Biene-Maja BU-Aktion
Bessere Konditionen für die BU-Option

Einmalige Möglichkeit: Jetzt die BU-Option für das versicherte Kind aus dem Biene-Maja-Vertrag zu verbesserten Konditionen nutzen – bis zu 1.250 € monatlich absichern. Nur bis 30.06.2026.

Aktionszeitraum endet am 30.06.2026

Aktionszeitraum endet am 30.06.2026

Sie erhalten diese Information, weil Sie für Ihr Kind einen Biene-Maja-Kindervorsorgevertrag der Nürnberger Versicherung abgeschlossen haben.

Aktuell besteht für diese Verträge eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, die enthaltene BU-Option zu deutlich verbesserten Konditionen zu nutzen. So können Sie die Berufsunfähigkeitsabsicherung Ihres versicherten Kindes sinnvoll ausbauen – bevor spätere Gesundheitsprüfungen oder mögliche Einschränkungen eine Rolle spielen.
Die Sonderaktion ist befristet bis zum 30.06.2026.

Die Grundlage der Absicherung
Finanzielle Absicherung

Bis zu 1.250 € monatliche BU-Rente, individuell angepasst – auch bei Schul- oder späterer Berufsunfähigkeit.

Langfristige Sicherheit

Durch optionale Beitragsdynamik & Rentensteigerung bleibt die BU-Rente auch langfristig werthaltig.

Flexibel anpassbar

Flexible Nachversicherungsmöglichkeiten – ohne erneute Gesundheitsprüfung bei wichtigen Lebensereignissen.

Was bietet die Biene-Maja BU-Aktion?

Mit der Biene-Maja BU-Aktion eröffnet die Nürnberger Versicherung für bestehende Biene-Maja-Verträge eine besondere Möglichkeit zur Absicherung der Berufsunfähigkeit für das versicherte Kind.
Innerhalb des Aktionszeitraums kann die BU-Option mit stark verbesserten Konditionen genutzt werden.

Gerne prüfen wir für Sie, in welchem Umfang diese Sonderaktion für Ihr Kind sinnvoll eingesetzt werden kann.

Ihre Vorteile mit der BU-Aktion
Zusatzbausteine für mehr Sicherheit
Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)
Pflegezusatzschutz
So begleiten wir Sie
Erstellung eines passgenauen Angebots auf Basis Ihrer Angaben
Individuelle Beratung zur passenden Absicherung für Ihr Kind
Begleitung vom Antrag bis zum möglichen Leistungsfall
Jetzt BU-Option nutzen
Häufige Fragen
Wann ist die Nutzung der Aktion möglich?

Die BU-Option kann genutzt werden, sofern:

  • die versicherte Person mindestens 10 Jahre alt ist

  • die versicherte Person maximal 27 Jahre alt ist

  • die versicherte Person weder ganz noch teilweise schul-, berufs- oder erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert ist

  • die versicherte Person nicht schwerbehindert oder pflegebedürftig ist

  • die versicherte Person keine gesamte (einschließlich auch bei anderen Versicherungsunternehmen) versicherte Schul- bzw. Berufs-/Dienstunfähigkeitsrente (mit dem hier beantragten Versicherungsschutz) zum Antragszeitpunkt von über 18.000 EUR Jahresrente (1.500 EUR monatlich) hat

Falls AU-Klausel gewünscht:

  • die versicherte Person innerhalb der letzten 12 Monate vor Stellung des Antrags nicht länger als 2 Wochen durchgehend krankgeschrieben war

Wenn Sie die Aktion mit den verbesserten Konditionen derzeit nicht für Ihr Kind nutzen möchten, bleiben Ihnen selbstverständlich die bisherigen Vertragskonditionen bis zum Ende der Versorgungsphase (in der Regel bis zum 27. Lebensjahr) weiterhin erhalten.

Da es im Laufe der Jahre immer wieder Anpassungen bei Neuverträgen gegeben hat, können wir hierzu jedoch keine allgemeingültige Aussage treffen. Gerne informieren wir Sie aber auf Nachfrage individuell darüber, welche Konditionen und Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Die Rentensteigerung sorgt dafür, dass sich die Rentenleistung bei Eintritt einer Schul-, Berufs- oder Dienstunfähigkeit jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht.

Gerade bei jungen Menschen ist dieser Baustein besonders wichtig, da die Absicherung über einen sehr langen Zeitraum wirken muss. Durch die Inflation wird der heutige Betrag von z.B. 1.000 € in 20 oder 30 Jahren eine deutlich geringere Kaufkraft haben – die Rentensteigerung stellt sicher, dass die Leistung auch langfristig ihren tatsächlichen Wert behält.

Durch die Beitragsdynamik erhöhen sich sowohl der Beitrag als auch die BU-Rente regelmäßig, solange kein Leistungsfall vorliegt. Tritt jedoch frühzeitig ein dauerhafter Leistungsfall ein, entfällt die Beitragsdynamik, da ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen.

Genau in dieser Situation ist die vereinbarte Rentensteigerung besonders wichtig: Sie sorgt dafür, dass die laufende BU-Rente auch während des Leistungsbezugs weiterhin ansteigt und damit die Auswirkungen der Inflation langfristig ausgleicht.

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem für Beamte oder Personen mit geplanter Beamtenlaufbahn relevant. Sie regelt, wie der Versicherer vorgeht, wenn eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird, und kann Einfluss darauf haben, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungen erbracht werden. Die genaue Bedeutung und Wirkung hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Für unsere Dienstleistungen entstehen keine zusätzlichen Kosten – nur die genannten Beiträge.

Die Datenspeicherung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich auf sicheren Servern in Deutschland. Wir wissen, dass es sich um sehr sensible Daten handelt – deshalb behandeln wir sie mit größter Sorgfalt. Weitere Informationen findest Sie in unserer Datenschutzerklärung