Wer nach vielen Arbeitsjahren in Rente geht, bekommt eine gesetzliche Rente, die spürbare Lücken zum gewohnten Einkommen aufweist. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher unerlässlich, um den Lebensstandard im Alter halten zu können.
Viele Menschen nutzen dafür bereits die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Flexible Produkte ermöglichen mehr Selbstbestimmung, was die finanzielle Versorgung angeht. Noch clever ist es, den Arbeitgeber mit einzubeziehen – etwa über die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge)
Dein Arbeitgeber bietet dir einen höheren Zuschuss von 25% statt den gesetzlich vorgeschriebenen 15%
In dem Vertrag ist ein Mengenrabatt hinterlegt, welcher sich positiv auf dein Kapital bzw. deine Rente auswirkt
80% Bruttobeitragsgarantie, fester Rentengarantiefaktor, Hinterbliebenenabsicherung u.v.m.
Bei der Bertriebsrente handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge im Durchführungsweg Direktversicherung.
Hierbei verzichtest du auf einen Teil von deinem Bruttogehalt, welchen dein Arbeitgeber an die Versicherung zahlt (Entgeltumwandlung). Dein Arbeitgeber macht dir hierzu eine Versorgungszusage und gewährt dir noch einen Zuschuss in Höhe von 25% deines Eigenbeitrags. Bei Verzicht auf z.B. 100 EUR Bruttogehalt gibt dir dein Arbeitgeber also noch 25 EUR hinzu und zahlt an die Versicherung insgesamt 125 EUR.
Im Rentenalter bekommst du dann von der Versicherung entweder eine Rente oder kannst dir das komplette Kapital auszahlen. Dies musst du allerdings erst zum Rentenbeginn entscheiden.
Beispielrechnung | Ohne Betriebsrente | Mit Betriebsrente |
---|---|---|
Bruttolohn | 3.000,00 € | 3.000,00 € |
Eigenbeitrag | 0,00 € | 241,60 € |
Arbeitgeberzuschuss | 0,00 € | 60,40 € |
Steuer-Brutto | 3.000,00 € | 2.758,40 € |
Steuerabgaben | 319,00 € | 265,00 € |
Sozialabgaben | 624,00 € | 574,00 € |
Nettolohn | 2.057,00 € | 1.919,00 € |
Gerne erstellen wir dir dein persönliches Angebot und besprechen dieses bei einem Termin mit dir.
Wir, die makno Versicherungsmakler GmbH, sind deine betrieblichen Versorgungsberater. In dieser Funktion informieren wir dich über die Details der Betriebsrente, erstellen dir hierzu konkrete Angebote und stehen dir jederzeit mit Rat und Tat unterstützend zur Seite.
Als Versicherungsmakler können wir nahezu alle Versicherungsgesellschaften am deutschen Markt anbieten. Wir haben uns bei deiner Betriebsrente aus mehreren Gründen für die WWK Lebensversicherung a.G. als Versorgungsträger entschieden:
Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der gesetzlichen
Sozialversicherung (bei Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen
Sozialleistungen (z.B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus
diesen Systemen kommen. Liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (oder
einer privaten Krankenversicherung) vor, kann eine Entgeltumwandlung dazu führen, dass wieder eine
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.
Die konkreten Auswirkungen auf deine Leistungen aus der Sozialversicherung findest du in deinem persönlichen Angebot.
Bei der betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung besteht von Beginn an ein unwiderruflicher Leistungsanspruch. Es besteht immer die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder beitragspflichtig fortzuführen.
Grundsätzlich ist aus dem gebildeten Kapital eine lebenslange Rente vorgesehen. Es besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einmalkapitalauszahlung oder Teilkapitalauszahlung anstelle einer Rente zu wählen, sofern der jeweilig gewählte Versicherungstarif ein Kapitalwahlrecht zulässt. Das Wahlrecht darf üblicherweise frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn ausgeübt werden.
Leistungen können bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres abgerufen werden. Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung: § 22 Nr. 5 EStG). In der Regel wird der persönliche Steuersatz als Rentner wesentlich niedriger sein als heute.
Seit 01.01.2004 haben Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme. Für die beitragspflichtigen Einnahmen steht dem Arbeitnehmer gem. §226 S.2 SGB V ein Freibetrag für die Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine Freigrenze für die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeplichtversicherung zu. Für freiwillig in der GKV versicherte Rentner gelten diese Regelungen ebenso, Besonderheiten sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Entsprechend der Versicherung in der KVdR sind von den Rentnern die Beiträge zur gesetzlichen Pflegekasse allein zu tragen.
Nähere Einzelheiten zur Hinterbliebenenversorgung sind in der Versicherungs-/Versorgungszusage geregelt.
makno Versicherungsmakler GmbH
Oberbreitenlohe D 6
91187 Röttenbach